Seit einigen Jahren erfreuen sich die Elektrofahrräder einer zunehmenden Beliebtheit. Neben den Weiterentwicklungen der Hersteller selbst, verlangen auch die Kunden nach immer neuen Technologien und Konzepten.
So kommt es, dass das E-Bike aufgrund der stetigen Verbesserungen heute bereits als ein sehr ausgereiftes Fortbewegungsmittel gilt. Bei einigen Antriebskonzepten ist es mittlerweile sogar möglich aus reiner Motorkraft das E-Bike ohne treten zu fahren. Dies birgt jedoch auch einige Probleme, welche im Vorfeld natürlich geklärt werden sollten.
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Unterschiede zu einem normalen E-Bike
Zunächst einmal gilt es den exakten Unterschied zwischen einem normalen E-Bike (Pedelec) und einem E-Bike, welches Sie ohne Treten fahren können, zu erläutern. Ein klassisches Pedelec, welches im allgemeinen Sprachgebrauch häufig auch als E-Bike betitelt wird, bietet eine Trittunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Die Motorunterstützung agiert in diesem Fall als reine Unterstützung und kann das Pedelec, mit Ausnahme einer optionalen Anfahrhilfe bis 6 km/h, nicht eigenständig vorrantreiben. Der Fahrer muss bei diesem Konzept also stets in die Pedale treten. Diese Art des E-Bikes gilt im Rahmen der StVZO als Fahrrad und benötigt keine besondere Fahrerlaubnis.
Auf der anderen Seite gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Herstellern, die es Ihnen ermöglichen das E-Bike ohne Treten fahren zu können. Der Motor des E-Bikes wird hierbei per Knopfdruck angesteuert. Das E-Bike beschleunigt dann komplett aus eigener Kraft.
Für eine solches Modell wird jedoch vom Gestzgeber ein Führerschein verlangt. Für die meisten Modelle genügt die Führerscheinklasse AM. Des Weiteren benötigen die E-Bikes, die ohne Treten gefahren werden können, auch ein spezielles Versicherungskennzeichen. Die E-Bikes werden in der StVZO mit den Mofas gleichgestzt.
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